Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm
Inhalt drucken
§ 1 Vertragsgegenstand
1) Gegenstand
dieses Vertrags ist die Teilnahme am Partnerprogramm der AKYA Arts
& Services Ltd. - nachfolgend AKYA genannt. Das Partnerprogramm
ermöglicht die Schaltung von elektronischer AKYA-Werbung, z.B. Banner
oder Produktempfehlungen, auf einem Online-Werbeträger des Partners.
2) Der Partner erhält dafür eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung, deren Höhe von der jeweils erbrachten Leistung abhängt.
3) Für die Teilnahme am Partnerprogramm gelten die nachfolgenden Bedingungen.
§ 2 Werbung und Online-Werbeträger
1)
Werbung ermöglicht einen Verweis zwischen dem Online-Werbeträger des
Partners und der Internetseite von AKYA mittels eines HTML-Hyperlinks,
über welchen Besucher der Partnerseite zu AKYA gelangen können.
2)
Die Formate und die Gestaltungsrichtlinien der Werbung werden alleine
von AKYA definiert. Die Einbindung in den Online-Werbeträger liegt in
der Verantwortung des Partners.
3) Online-Werbeträger des Partners sind entweder eine Internetseite oder eine E-Mail.
§ 3 Bewerbung als Partner zur Teilnahme am AKYA Partnerprogramm
1) Partner bewerben sich mit Übermittlung eines vollständigen Antrages online.
2)
AKYA behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, wenn die Inhalte der
Partner-Werbeträger nicht der AKYA-Zielverfolgung entsprechen.
3) Der Vertrag tritt in Kraft, sofern AKYA der Bewerbung des Partners nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen hat.
4)
Der Bewerber versichert, mindestens 18 Jahre alt und voll
geschäftsfähig zu sein und eine Bankverbindung in Europa zu besitzen.
5)
Der Partner ist verpflichtet, sämtliche Internetseiten (Domains), mit
denen er am Partnerprogramm teilnimmt, AKYA bei der Anmeldung
mitzuteilen. Will der Partner zu einem späteren Zeitpunkt mit weiteren
Internetseiten teilnehmen, ist er verpflichtet, per E-Mail zuvor die
Genehmigung bei AKYA einzuholen. Eine neue Anmeldung ist nicht
erforderlich. Den Wegfall von Internetseiten an der Teilnahme des
Partnerprogramms hat der Partner AKYA unverzüglich per E-Mail
mitzuteilen.
§ 4 Verpflichtungen des Partners
1)
Der Partner ist für den Betrieb und Pflege seiner Internetseite sowie
für alle Inhalte und die Aktualität verantwortlich. Der Partner
garantiert, keine Inhalte bereitzustellen, die gegen die guten Sitten
und geltende Gesetze verstoßen. Dazu zählen insbesondere Darstellungen
von Gewalt, sexuell anzügliche Abbildungen sowie diskriminierende,
beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse,
Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder
Alter.
2) Der Partner sichert zu, dass der Inhalt seiner
Internetseite keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für
Patent-, Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte.
3)
Der Partner ist für die ordnungsgemäße Integration der AKYA-Werbung
zuständig. Der von AKYA bereitgestellte HTML-Quelltext darf dabei vom
Partner nicht verändert werden. Der Partner hat sicherzustellen, dass
auf seiner Internetseite stets nur aktuelle elektronische Werbung von
AKYA integriert ist und verpflichtet sich, elektronische Werbung von
AKYA unverzüglich von seiner Internetseite bzw. seinen Internetseiten
zu entfernen, wenn AKYA deren Entfernung verlangt hat. Der Partner
stellt AKYA von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren,
dass er diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Hierzu zählen
auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
4) Der Partner
ist nur berechtigt, E-Mails mit AKYA-Werbung an Dritte zu versenden,
wenn er sich dies zuvor von AKYA hat genehmigen lassen. Dabei
verpflichtet er sich, E-Mails mit AKYA-Werbung nur an solche Personen
zu versenden, die zuvor ausdrücklich ihre Einwilligung zum Erhalt von
E-mails mit Werbung von AKYA erklärt haben. Der Partner garantiert
AKYA, dass die jeweilige ausdrückliche Einwilligung nachgewiesen werden
kann und stellt AKYA im Bedarfsfall den Nachweis zur Verfügung. Die
Platzierung der AKYA-Werbung in E-Mails ist in Abgrenzung zum
redaktionellen Inhalt als "Werbung" kenntlich zu machen. Versendet der
Partner reine Werbe-E-Mails ohne redaktionellen Inhalt, so sind diese
als solche im Betreff der E-Mails zu kennzeichnen. Dem Partner ist es
ausdrücklich untersagt, E-Mails mit AKYA-Werbung an Personen zu
versenden, die sich vorher nicht ausdrücklich mit dem Erhalt dieser
Mails einverstanden erklärt haben.
5) Der Partner verpflichtet sich,
sofern aus dem Betrieb seiner Internetseite Ansprüche Dritter
entstehen, AKYA von jeglichen Ansprüchen sowie deren Kosten zur
Verteidigung freizustellen. Außerdem ist der Partner verpflichtet, bei
der Verteidigung gegen solche Ansprüche AKYA durch Abgabe von
Erklärungen und Informationen zu unterstützen.
6) Dem Partner ist es
untersagt, eine Internetseite einzurichten, die Verwechslungsgefahr mit
den Internetseiten von AKYA hervorruft. Insbesondere ist es dem Partner
untersagt, eine Domain zu registrieren und/oder zu betreiben, in denen
der Begriff „AKYA“ identisch oder verwechslungsfähig (z.B. durch
phonetische Ähnlichkeit oder durch Zeichenähnlichkeit infolge von
bloßem Weglassen oder Hinzufügen einzelner Buchstaben beim Begriff
„AKYA“) integriert sind. Direkte Weiterleitungen von den angemeldeten
bzw. genehmigten Internetseiten (Domains) des Partners auf AKYA sind
dem Partner untersagt, d.h. die Domain des Partners darf nicht direkt
als Durchgangsstation auf die Internetseite von AKYA verlinkt sein.
7)
Dem Partner ist es untersagt, als Suchbegriffe im Bereich
Suchmaschinenmarketing (z.B. bei Google AdWords oder bei Yahoo! Search
Marketing) Begriffe, die als Marken von AKYA geschützt sind,
insbesondere den Namen „AKYA“ identisch oder verwechslungsfähig (z.B.
durch phonetische Ähnlichkeit oder durch Zeichenähnlichkeit infolge von
bloßem Weglassen oder Hinzufügen einzelner Buchstaben beim Begriff
„AKYA“) beinhalten, zu buchen. Der Partner ist verpflichtet,
sicherzustellen (beispielsweise durch eine Sperrung mittels der
Funktion „ausschließendes Keyword“ bei Google AdWords), dass Begriffe,
die als Marken von AKYA geschützt sind, nicht in Kombination mit
anderen Begriffen bei Suchanfragen erscheinen. Dem Partner ist es nicht
gestattet, Anzeigen zu schalten, die als sichtbare URL Adressen von
Internetseiten von AKYA darstellen. Im Anzeigentext darf der Partner
den Begriff „AKYA“ verwenden, jedoch nicht in der Überschrift der
Anzeige.
8) Im Falle von Verstößen des Partners gegen seine
Verpflichtungen aus § 4 Ziffern 1, 3, 4, 6 oder 7 ist AKYA berechtigt,
etwaige vom Partner erzielte, noch nicht ausgezahlte
Werbekostenerstattungsansprüche einzubehalten. Für den Zeitraum des
Verstoßes des Partners gegen diese Verpflichtungen stehen diesem keine
Werbekostenerstattungen zu, so dass AKYA berechtigt ist, bereits
ausgezahlte Werbekostenerstattungen zurückzufordern. Die Geltendmachung
weitergehender Schadensersatzansprüche durch AKYA bleibt vorbehalten.
9) Verstöße gegen diese Verpflichtungen führen zu einem sofortigen Ausschluss aus dem AKYA-Partnerprogramm.
§ 5 Leistungen von AKYA
1)
Mit Vertragsschluss erstellt AKYA einen individuellen geschützten
Bereich im Partnerprogramm. Die dazugehörigen Zugangsdaten wählt der
Partner während des Anmeldeprozesses. Bei Verlust der Zugangsdaten
können diese vom Partner per E-Mail von AKYA angefordert werden. Im
Partnernetz findet der Partner nützliche Tipps zu dem Programm und es
werden dort alle Partnerdaten sicher verwaltet.
2) Im geschützten
Bereich des Partnernetzes erstellen die Partner den
partnerindividuellen HTML-Quelltext für die Werbung, welche sie in ihre
Werbeträger einbinden. Der HTML-Quelltext beinhaltet eine einzigartige
Partnerkennung, über welche die Leistungen der Partner von AKYA zu
Abrechnungszwecken identifiziert werden können.
3) AKYA
protokolliert die über die Werbung erzielten Leistungen, stellt dem
Partner regelmäßig aktuelle Statistiken über alle seine Leistungen im
geschützten Bereich zur Verfügung und übernimmt die Zahlung der
generierten Werbekostenerstattungen. Form, Umfang und Häufigkeit der
Statistiken kann jederzeit von AKYA verändert werden.
4) AKYA ist
für die gesamte Abwicklung des vermittelten Auftrages zuständig und
behält sich das Recht vor, Bestellungen, die nicht den AKYA-Richtlinien
entsprechen (z.B. Bonitätsprüfungen), zurückzuweisen.
5) Es entsteht
eine Rechtsbeziehung zwischen den vom Partner vermittelten Kunden und
AKYA, für die ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von
AKYA gelten.
§ 6 Werbekostenerstattung
1) Dem
Partner steht ein Anspruch auf Werbekostenerstattung zu, wenn der
Partner über eine durch den Partner gemäß § 3 Ziffer 1 in Verbindung
mit Ziffer 5 angemeldete bzw. von AKYA genehmigte Internetseite einen
erfolgreichen Geschäftsabschluss vermittelt. Ein erfolgreicher
Geschäftsabschluss liegt vor, wenn ein Online-Käufer bei AKYA Ware
bestellt, diese ausgeliefert wird, vom Kunden vollständig bezahlt und
nicht zurückgesendet wird (Netto-Umsatz). Für Vermittlungen über nicht
angemeldete bzw. nicht genehmigte Internetseiten besteht kein Anspruch
des Partners auf Werbekostenerstattung.
2) Zum Netto-Umsatz zählen
nicht die vom Kunden gezahlten Versandkosten, die ausgewiesene
Mehrwertsteuer sowie alle optionalen Servicegebühren wie z.B.
Aufschläge für 24-Stunden-Lieferung, Verlängerung der Garantie usw. Zum
Netto-Umsatz zählen nicht Bestellungen für den eigenen Bedarf.
3)
Berücksichtigt werden alle Netto-Umsätze, die dadurch entstanden sind,
dass ein Besucher der Partnerseite über eine AKYA-Werbung Produkte über
den AKYA-Warenkorb direkt bestellt hat sowie alle Umsätze, die dieser
Besucher innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Besuch bei AKYA
auslöst, sofern seine Browsereinstellung Cookies akzeptiert und er über
dieses Cookie von AKYA identifiziert werden kann.
4) Der Partner erhält einen Werbekostenzuschuss von 5% des vermittelten monatlichen Netto-Umsatzes.
5)
Die Abrechnung der Werbekostenerstattung findet zum Monatsende statt
sofern der minimale Auszahlungsbetrag von 25 Euro pro Monat
überschritten wurde. Wird ein vermittelter Artikel vom Kunden im
Rahmen der gesetzlichen Rückgabefrist im nächsten Monat zurückgesandt
oder nicht fristgerecht bezahlt, wird AKYA die entsprechende
Werbekostenerstattung von der nächsten Abrechnung abziehen. Werden
keine weiteren Umsätze mehr vermittelt und der Partner schuldet nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses AKYA zuviel ausgezahlte
Werbekostenerstattungen, wird AKYA dem Partner diese in Rechnung
stellen.
6) Die Auszahlung findet per Überweisung an die vom Partner
angegebene Bankverbindung etwa eine Woche nach Monatsende statt, sofern
der minimale Auszahlungsbetrag von 25 Euro pro Monat überschritten
wurde. AKYA behält sich vor, Werbekostenerstattungen unter diesem Limit
solange einzubehalten, bis der Mindestbetrag in einem folgenden Monat
überschritten wird. Die nicht ausgezahlten Werbekostenerstattungen
werden nicht verzinst. Einbehaltene Werbekostenerstattungen werden nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses einbehalten.
7) Ist ein Partner
im Sinne des deutschen Rechts umsatzsteuerpflichtig, verpflichtet sich
der Partner, AKYA seine Umsatzsteuer-Identnummer bei der Anmeldung
mitzuteilen. Die Auszahlung der Werbekostenerstattung findet zuzüglich
der Umsatzsteuer statt. Für die ordentliche Versteuerung der Einkünfte
sowie die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung ist alleine der
Partner verantwortlich. Für eventuelle Nachforderungen einer
öffentlichen Behörde, die aus falschen Angaben des Partners
resultieren, erhebt AKYA Rückforderungen an den Partner.
§ 7 Lizenzen
1)
Die AKYA-Partner erhalten ein nicht exklusives, nicht übertragbares und
widerrufliches Recht, die in §2 erwähnte Werbung zu verwenden,
allerdings nur im Rahmen dieses Partnervertrags und den darin
festgelegten Vereinbarungen. Die lizenzierten Materialien dürfen nicht
vom Partner verändert werden.
2) AKYA räumt sich das Recht ein, die
gewährte Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung per E-Mail ohne
Angabe einer Begründung wieder zu entziehen. Die Lizenzeinräumungen
enden mit Kündigung dieses Vertrages.
§ 8 Unabhängigkeit der Vertragspartner
AKYA
und der Partner sind selbstständige Parteien und betreiben ihre
Internetseiten unabhängig voneinander. Dieser Vertrag begründet keine
gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie kein Arbeitsverhältnis
oder einen Handelsvertretervertrag. Weder der Partner noch AKYA ist
berechtigt, im Namen des anderen Partners aufzutreten und/oder
Erklärungen in dessen Namen abzugeben.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
1)
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann
schriftlich per E-Mail oder Brief durch einen Vertragspartner jederzeit
gekündigt werden.
2) Nach Beendigung dieser Vereinbarung ist der
Partner verpflichtet, alle Werbung und Links zu AKYA von seiner
Internetseite zu entfernen.
3) Der Partner hat nur während der
Vertragslaufzeit Anspruch auf Werbekostenerstattung. AKYA behält sich
das Recht vor, die letzte Vergütung für drei Monate einzubehalten, um
eventuelle Retouren korrekt abrechnen zu können.
§ 10 Änderungen dieser Vereinbarung
1) AKYA hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern. Die Partner werden darüber per E-Mail informiert.
2)
Der Partner kann gegen die Änderung innerhalb von 30 Tagen Einspruch
erheben. Geht AKYA innerhalb dieser Frist kein Widerspruch ein, gelten
die Änderungen als vom Partner akzeptiert und werden
Vertragsbestandteil.
3) Davon unbenommen bleibt das Recht des Partners, den Vertrag aufgrund der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 11 Haftung
1)
AKYA übernimmt keine Gewähr für das Partnerprogramm, Qualität und
Verfügbarkeit der angebotenen Werbung und Produkte sowie eine
unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der AKYA-Internetseite.
2) AKYA haftet nicht für die Folgen solcher Unterbrechungen und Fehler gegenüber dem Partner.
3)
Die Haftung für indirekte oder direkte Folgeschäden und
Schadensersatzansprüche, für jegliche Verluste von
Werbekostenerstattungen, Einnahmen oder Unterlagen und
Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag auftreten,
wird seitens AKYA ausgeschlossen.
4) Im Übrigen haftet AKYA nur im
Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Im Falle leicht
fahrlässiger Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) haftet AKYA der Höhe nach beschränkt auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden. Der typischerweise vorhersehbare
Schaden übersteigt in keinem Fall die durchschnittliche monatliche
Werbekostenerstattung.
§ 12 Vertraulichkeit
1)
Beide Parteien versichern, dass alle Informationen und Daten
hinsichtlich dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln sind. Es ist
untersagt, solche Informationen direkt oder indirekt an Dritte
weiterzugeben. Als Dritte gelten nicht die von AKYA beauftragten
Dienstleister zur Abwicklung des Partnerprogramms.
2) Dies gilt nicht, wenn die Informationen bekannt oder aus allgemein zugänglichen Quellen verfügbar sind.
§ 13 Schlussbestimmungen
1)
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen
Privatrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Fürth in Bayern.
2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages sich als rechtsunwirksam
oder nicht durchführbar erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen hiervon unberührt. Dies gilt auch in dem Falle, dass diese
Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke tritt eine
wirksame oder durchführbare, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen
Regelungen vorhandenen Willen der Vertragsparteien in rechtlicher und
wirtschaftlicher Hinsicht entsprechen bzw. am nächsten kommen.


